Der Unterrichtsbetrieb unterliegt aufgrund der Hygienemaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie bestimmten Einschränkungen.
Auf dieser Seite stellen wir laufend aktualisiert alle Informationen zur Verfügung und beantworten häufige Fragen.
Aktuelle Situation
Es gibt aktuell keine positiven Covid-19-Fälle an unserer Schule.
Aktuelle Änderungen
Wie bereits aus den Medien zu erfahren war, findet nach den Weihnachtsferien weiterhin Distanzunterricht statt. Im Einzelnen bedeutet dies:
- Vom 11. Januar bis zum 29. Januar 2021 findet Distanzunterricht nach Regelstundenplan statt.
- Schriftliche Leistungsnachweise sind bis einschließlich 29. Januar 2021 nicht möglich.
- Der Abgabetermin für die Seminararbeit der 13. Klassen ist nach wie vor Dienstag, 19.01.2021.
- Mündliche Leistungsnachweise können grundsätzlich auch im Distanzunterricht durchgeführt werden, z.B.
- Kurzreferate, Referate (auch Fachreferate)
- Rechenschaftsablagen, mündliche Leistungserhebungen
- Vorstellen von Arbeitsergebnissen
- Unterrichtsbeiträge (z. B. im Rahmen einer Videokonferenz)
- Portfolioarbeiten
- Die fachpraktische Ausbildung findet weiterhin statt, sofern die Betriebe und Einrichtungen dies ermöglichen. Die schuleigenen Werkstätten sind geschlossen und es findet ein Praktikum auf Distanz statt. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihren fachpraktischen Betreuungslehrkräften.
- Regeln zur Teilnahme am Distanzunterricht:
- Der Distanzunterricht richtet sich nach dem Stundenplan.
- Die Teilnahme am Distanzunterricht ist für Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Unentschuldigte Fehlzeiten können dazu führen, dass Sie nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden bzw. Praktikumsfehlzeiten haben.
- Jede Stunde beginnt mit einem gemeinsamen (virtuellen) Start.
- Die von den Lehrkräften gestellten Arbeitsaufträge sind verbindlich.
- Sollten Sie keinen Kontakt zur Lehrkraft herstellen können, melden Sie sich bitte telefonisch im Sekretariat.
- Der Antrag für Schülerleihgeräte ist nun auch online verfügbar: Antrag auf Zuweisung eines Leihgeräts
- Das Kultusministerium hat ein Schreiben an die Erziehungsberechtigten veröffentlicht: Informationen zum Unterrichtsbetrieb vom 07.01.2021
Hygieneregeln im Überblick

- Auf dem Schulgelände besteht bis auf Weiteres dauerhafte Maskenpflicht, auch im Unterricht (§18 der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung)
- Die Pause ist grundsätzlich im Klassenzimmer zu verbringen.
- In den Toiletten dürfen sich nicht mehr als 6 Personen gleichzeitig aufhalten.
- Bei Erkältung beachten Sie die Handreichung zum Merkblatt Umgang mit Erkältungssymptomen - Rahmenhygieneplan Nr. 8
Informationen des Kultusministeriums
Das Kultusministerium stellt laufend aktuelle Informationen bereit.
07.01.2021
08.12.2020
13.11.2020
Das Hygienekonzept im Detail
Grundsätzliche Hygienemaßnahmen
Personen, die
- mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende Symptome aufweisen oder
- die einer Quarantänemaßnahme unterliegen
dürfen die Schule nicht betreten.
Persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen
- regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden)
- Abstand halten (mindestens 1,5 m). Eine Ausnahme gilt während des Unterrichts. Hier sind die Schutzmaßnahmen während des Unterrichts (siehe unten) zu beachten.
- Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
- Verzicht auf Körperkontakt (z. B. persönliche Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln)
- Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund
Maskenpflicht im Unterricht und auf dem Schulgelände
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist grundsätzlich für alle Personen auf dem Schul-gelände und in allen Räumlichkeiten (Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Externe) verpflichtend. Ausnahmen gelten
- während der Nahrungsaufnahme, insbesondere in den Pausenzeiten.
- während der Lüftungspausen im Klassenzimmer und auf dem Pausenhof kann die Maske kurzeitig abgesetzt werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 m zueinander eingehalten wird.
- für Personen, die aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich oder unzumutbar ist.
Raumhygiene
Es ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Mindestens alle 45 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten (mindestens 5 Minuten) vorzunehmen, wenn möglich auch öfters während des Unterrichts. Die Lehrkräfte achten auf die Einhaltung der Lüftungsregelung.
Hygiene im Sanitärbereich
Ansammlungen von Personen im Sanitärbereich sind zu vermeiden. Deshalb dürfen die Sanitärräumen der Schülerinnen und Schüler nur von höchstens 6 Personen gleichzeitig benutzt werden. In allen Sanitärräumen befinden sich Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher. In den Eingangsbereichen und im Obergeschoss sind Desinfektionsspender angebracht. An allen Reinigungs- und Desinfektionsstellen weisen Anleitungen auf eine sachgemäße Reinigung hin.
Schutzmaßnahmen während des Unterrichts
Sofern das Infektionsgeschehen es erlaubt, ist der Unterricht im regulären Klassen- und Kursverband ohne die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen den Schülerinnen und Schülern möglich. Es ist auf eine feste Sitzordnung zu achten. Im Falle von klassen- und/oder jahrgangsübergreifenden Unterrichten (Religions- und Wahlpflichtunterricht) ist auf eine blockweise Sitzordnung in Klassengruppen zu achten. Partnerarbeit ist mit unmittelbaren Sitznachbarn möglich. Gruppenarbeit ist nur möglich, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Pausen
Die erste Pause ist grundsätzlich im Klassenzimmer zu verbringen. Die große Pause und die Mittagspause dürfen die Schülerinnen und Schüler entweder im Klassenzimmer oder auf dem Pausenhof verbringen. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten. Ein Pausenaufenthalt in der Aula ist nur zur Einnahme der Speisen erlaubt. Auch hier ist auf die strikte Einhaltung des Mindestabstands zu achten. Der Mundschutz darf nur für die Dauer der Essenseinnahme abgenommen werden.
Wege-Leit-System
Im gesamten Schulgebäude sind Hinweisschilder angebracht, die von den Schülerinnen und Schülern sowie von allen Lehrkräften zu beachten sind. Die schmalen Treppenauf- und abgänge im östlichen Gebäudebereich und die Eingangstüren dürfen nur in der vorgegebenen Richtung benutzt werden. Auf den Schulgängen gilt das Rechtsverkehr-Gebot. Bei Begegnungen ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.
Pausenverkauf, Essensausgabe und Mensabetrieb
Im gesamten Schulgebäude sind Hinweisschilder angebracht, die von den Schülerinnen und Schülern sowie von allen Lehrkräften zu beachten sind. Die schmalen Treppenauf- und -abgänge im östlichen Gebäudebereich und die Eingangstüren dürfen nur in der vorgegebenen Richtung benutzt werden. Auf den Schulgängen gilt das Rechtsverkehr-Gebot. Bei Begegnungen ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.
Vorgehen bei Auftreten von Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen
siehe Merkblatt Umgang mit Erkältungssymptomen - Rahmenhygieneplan Nr. 8