Ab dem 01.09.2024 gelten die untenstehenden Regelungen. Für Details zur Krankmeldung siehe Stundenplan & Krankmeldung.

Im Falle einer Erkrankung muss die Schule laut BaySchO unverzüglich informiert werden. Das geschieht am besten per WebUntis (App) und nur notfalls telefonisch.

Eine unverzügliche Entschuldigung mit ärztlichem Attest ist immer an Tagen erforderlich, an denen angekündigte Leistungsnachweise stattfinden. Ein Online-Attest wird in diesem Fall nicht akzeptiert. Die Schule kann zudem ein amtsärztliches Attest verlangen. Liegt keine ausreichende Entschuldigung vor, so werden 0 Notenpunkte erteilt.

Beachten Sie, dass wir gem. §20 Abs. 2 BaySchO nach der dritten Eigenentschuldigung grundsätzlich eine Attestpflicht verhängen.