Ab der 12. Klasse wird das Fach Religion bzw. Ethik mit 2 Wochenstunden an der Fachoberschule und mit 1 Wochenstunde an der Berufsoberschule unterrichtet. Grundsätzlich besteht für Schüler kein Wahlrecht beim Religionsunterricht. Dies bedeutet, dass bei der Einteilung in die Unterrichtsgruppen katholische Religion, evangelische Religion und Ethik das bei der Anmeldung zur Schule eingetragene religiöse Bekenntnis ausschlaggebend ist. Alle Schüler, die eine andere Glaubensrichtung als römisch-katholisch oder evangelisch haben, werden in den Ethikunterricht eingeteilt. Dies gilt insbesondere für Schüler mit den Bekenntnissen Islam (IL), griechisch-orthodox (GO), serbisch-orthodox (SE), syrisch-orthodox (SY), russisch-orthodox (RO), etc.

Bei einem Wechsel sind zwei Fälle zu unterscheiden:

  1. Wechsel zwischen den Konfessionen oder von Ethik in einen kirchlichen Religionsunterricht

Ein Wechsel zwischen den Konfessionen oder ein Wechsel aus Ethik in einen kirchlichen Religionsunterricht kann nur mit dem Einverständnis der jeweiligen Kirchen, dem betroffenen Religionslehrer und der Schulleitung genehmigt werden. Dafür ist es zwingend notwendig, dass Sie einen sog. Wechselantrag ausfüllen. Dieses besondere Antragsformular schicken wir Ihnen auf Anfrage zu.

  1. Wechsel in Ethik aus Gewissensgründen

Nur in Ausnahmefällen können Schüler aus Gewissensgründen die Teilnahme am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht ablehnen und den Ethikunterricht besuchen. Dazu müssen sie einen schriftlichen Antrag mit einer ausführlichen Begründung an die Schulleitung stellen. Dies dient uns als Nachweis gegenüber den Kirchen.

Bitte beachten:

Ein nachträglicher Wechsel, insbesondere nach Bekanntgabe des Stundenplans, wird nicht mehr möglich sein.