Schulinterne Regelung
Die Schüler und Lehrer der FOSBOS Memmingen haben nach mehreren Gesprächsrunden folgende Nutzungsordnung erarbeitet, die ab dem Schuljahr 2019/20 gültig ist.
Sie basiert auf den Leitgedanken
- sinnvolle Nutzung des Handys
- gegenseitiger Respekt
Diese schlagen sich in vier Leitprinzipien nieder:
- Unterrichtszeit = keine private Handynutzung
- Einverständnis anderer Personen, wenn sie von der privaten Handynutzung betroffen sind
- „vernünftige“ Nutzung
- Einhalten von Gesetzen
Die Nutzungsordnung gibt es hier auch zum Download: Handy-Nutzungsordnung
Hintergrund: Schulversuch Handynutzung
Aktuelle Gesetzliche Regelung
Art. 56 BayEUG (Rechte und Pflichten):
(5) 1Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten.2Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten.3Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.
Teilnahme der FOS BOS Memmingen am Schulversuch
Im Schuljahr 2018/19 nimmt die FOS BOS Memmingen als eine von 135 Schulen in Bayern am Schulversuch Private Handynutzung teil. Durch die Teilnahme hat unsere Schule die Möglichkeit, abweichend von der gesetzlichen Regelung im BayEUG eigene Regelungen für die Nutzung zu erarbeiten und zu erproben.