Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen (GER)

Der Grad der Beherrschung einer Fremdsprache kann mit dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) bestimmt werden. Dieser hilft bei der Einordnung der Sprachkenntnisse sowohl zum Zwecke der Selbsteinschätzung, als auch zur Bescheinigung von erbrachten Leistungen in Zeugnissen.

Weitere Informationen zum GER auf den Seiten der Europäischen Union.

Erreichbare Niveaustufen an der FOSBOS

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Ausweisung der GER-Niveaustufe im Zeugnis

Die jeweilige Niveaustufe wird nur ausgewiesen, wenn jeweils mindestens 4 Punkte erreicht werden:

im Halbjahresergebnis (HJE) 12/2 bzw. 13/2 oder im Prüfungsergebnis (PE)

UND

in einem fiktiven Gesamtergebnis (GE), bei dem alle einbringungsfähigen HJE zählen, d.h. ohne Streichung

Beispiel: Englisch

11/2 12/1 12/2 Prüfungsergebnis Gesamtergebnis Niveaustufe Erklärung
Beispiel 1 10 10 2 2 4,67 -> 5 B2 wird nicht ausgewiesen weder im Halbjahresergebnis 12/2 noch im Prüfungsergebnis wurden 4 Punkte erreicht
GE-Ermittlung: (10+10+2+3*2)/6
Beispiel 2 6 2 10 2 4,00 -> 4 B2 wird ausgewiesen im Halbjahr 12/2 wurden mindestens 4 Punkte erreicht, ebenso im fiktiven Gesamtergebnis
GE-Ermittlung: (6+2+10+3*2)/6
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Beispiel: 2. Fremdsprache (Französisch/Italienisch/Spanisch)

12/1 12/2 Gesamtergebnis Niveaustufe Erkärung
Beispiel 1 4 3 3,50 -> 4 A2 bzw. B1 wird nicht ausgewiesen im Halbjahresergebnis 12/2 wurden weniger als 4 Punkte erreicht
GE-Ermittlung: (4+3)/2
Beispiel 2 3 4 3,50 -> 4 A2 bzw. B1 wird ausgewiesen im Halbjahr 12/2 und im fiktiven Gesamtergebnis wurden mindestens 4 Punkte erreicht
GE-Ermittlung: (3+4)/2
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