Das Fachreferat an der FOSBOS Memmingen

Laut §16 FOBOSO hat jede Schülerin/jeder Schüler der 12. Jahrgangsstufe in einem einbringungsfähigen Pflicht- oder Wahlpflichtfach * ein Fachreferat abzuhalten. Die Schüler werden hierbei im Hinblick auf eine weiterführende Ausbildung an der Hochschule in die wissenschaftlichen Arbeitsmethoden eingeführt.

* Neueinsteiger in die 2. Fremdsprache (Französisch, Italienisch und Spanisch) können darin kein Fachreferat abhalten.

Rahmenbedingungen

  • Der/die Klassenleiter/-in führt die Schüler in die Rahmenbedingungen des wissenschaftlichen Arbeitens ein. Hierfür gelten verbindliche Richtlinien, die mit den Klassenleitern besprochen werden.
  • Die Schüler legen sich bis zu den Herbstferien nach Rücksprache mit den Fachlehrern auf ein Fach fest. Ist die verbindliche Zusage vorhanden, trägt jeder Schüler das Fach und den Fachlehrer in die Klassenliste für die Fachreferat ein. Die Liste hängt in den Klassenräumen und wird vom Klassenleiter kontrolliert. Beachten Sie, dass die Anzahl der Fachreferate pro Fach begrenzt ist. Bei zu vielen Bewerbern kann das Los entscheiden.
  • Die Themenvergabe erfolgt schriftlich. Anschließend stehen für die Bearbeitung und Erstellung des Fachreferats maximal vier Wochen Vorbereitungszeit zur Verfügung, die verbindlich einzuhalten ist.
  • Während der Vorbereitungszeit werden die Schüler von den jeweiligen Fachlehrern außerhalb des Unterrichts individuell betreut und während ihres Arbeitsprozesses begleitet. Dabei fließen Zwischenergebnisse wie die Formulierung einer Arbeitshypothese und Rechercheergebnisse mit in die Notengebung ein. Auf der Schulhomepage finden Sie Gestaltungsbeispiele schriftlicher Ausarbeitungen der einzelnen Fachrichtungen zur Ansicht. Ebenso finden Sie dort die von den Lehrkräften verwendeten Bewertungsbögen.

Formale Vorgaben

  • Der zeitliche Umfang des Fachreferats beträgt 20 Minuten (± 10 %). Längere Filmbeiträge oder andere Ergänzungen, die das Referat verlängern, müssen mit dem Fachlehrer abgestimmt werden. Fachliche Fragen des Lehrers sind vom Referenten zu beantworten.
  • Folgende Unterlagen sind zum vereinbarten Abgabetermin einzureichen:
    • einheitliches Deckblatt (Downloads )
    • Thesenpapier im Umfang von 2 Seiten
    • Anmerkungs-, Abbildungs- und Literaturverzeichnis
    • Eidesstattliche Erklärung (Downloads )

Bewertung

  • Das Gesamtergebnis des Fachreferats und das Thema erscheinen im Abiturzeugnis. Die Note wird in den Schnitt des Fachabiturzeugnisses mit eingerechnet. Sie kann nicht als Streichnote verwendet werden.
  • Die Note setzt sich aus dem Fachreferat im engeren Sinne (Inhalt und Vortrag) und der schriftlichen Ausarbeitung zusammen.
  • Nach Besprechung der Gesamtleistung wird dem Schüler/der Schülerin eine Kopie des Gutachtens ausgehändigt.
  • Ein Nachteilsausgleich/Notenschutz wegen Legasthenie kann beim Fachreferat nicht geltend gemacht werden, da die Leistung langfristig vorbereitet werden kann.
  • § 31 Abs. 2 FOBOSO in Verbindung mit § 19 Abs. 4 FOBOSO ist die Teilnahme an der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn das Fachreferat ohne ausreichende Entschuldigung nicht gehalten oder das Abhalten des Fachreferats verweigert wird.

Selbstlernkurs

Zur Vorbereitung auf das wissenschaftliche Arbeiten im Fachreferat stellen wir allen Schülerinnen und Schülern einen Selbstlernkurs zur Verfügung, der verpflichtend zu absolvieren ist.

Mehr Informationen erhalten Sie von Ihrem Fachlehrer, bei dem Sie sich für das Fachreferat angemeldet haben.