Liebe Schülerinnen und Schüler,
die wohlverdienten Osterferien sind endlich da! Bevor Sie hoffentlich ein paar erholsame Tage genießen können, möchten wir Ihnen einen Ausblick auf die Zeit nach den Osterferien, von der wir uns eine Weiterführung des Wechselunterrichts erhoffen, geben.
Regelungen für das Unterrichtsgeschehen nach Inzidenzwert
Inzidenz < 100
Die Schüler*innen aller Jahrgangsstufen haben weiterhin Präsenzunterricht mit Mindestabstand bzw. Wechselunterricht.
Inzidenz > 100
In diesem Fall erfolgt eine Erweiterung der bisherigen Regelungen.
Ein Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht findet – wie bisher – für alle Schüler*innen der Abschlussklassen und nun auch für die 11. Jahrgangsstufe statt, da abschlussrelevante Leistungen erbracht werden. Die Vorklassen werden dagegen im Distanzunterricht beschult.
Um die Gesundheit unserer Schüler*innen zu schützen, werden die Maßnahmen zum Infektionsschutz noch einmal gestärkt und um eine „Testpflicht“ erweitert: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 dürfen nach den Osterferien nur Schüler*innen mit einem negativen Testergebnis auf das SARS-CoV-2-Virus am Unterricht teilnehmen. Dieser Selbsttest wird am ersten Schultag nach den Ferien in der 1. Stunde an der Schule durchgeführt.
Auf diese Weise wird die Wahrscheinlichkeit, dass sich ansteckende Personen längere Zeit in der Schule aufhalten, deutlich gesenkt.
Covid-19 Selbsttests für Schüler*innen nach den Osterferien
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 haben die Schüler*innen nach den Osterferien die Möglichkeit, freiwillige Covid-19 Selbsttests an der Schule durchzuführen. Eine entsprechende Abfrage dazu fand bereits statt. Wir empfehlen dringend, dieses Angebot auch wahrzunehmen. Die Testung wird von den Lehrkräften begleitet, die Durchführung erfolgt durch den einzelnen Schüler.
Wie bereits erwähnt, ist die Durchführung der Testung ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 verpflichtend.