Anpassung der Notengebung für die Vorklassen und 11. Klassen

  • In der 11. Jahrgangsstufe muss in Schulaufgabenfächern (D, E, M, und PP/Ph/IBV/BWR) nur noch eine Schulaufgabe im gesamten Schuljahr geschrieben werden. Falls diese bereits geschrieben wurde, muss keine weitere Schulaufgabe im zweiten Halbjahr erbracht werden.
  • In allen anderen Fächern der Jahrgangsstufe 11 sind für das gesamte Schuljahr 2020/21 zwei sog. „sonstige Leistungen“ (Kurzarbeiten oder Stegreifaufgaben) zu erbringen.
    • Wenn Kurzarbeiten geschrieben werden, sind eine Kurzarbeit und eine mündliche Leistung zu erbringen.
    • Wenn Stegreifaufgaben geschrieben werden, sind zwei Stegreifaufgaben und eine mündliche Leistung zu erbringen.
  • Die so erzielten Ergebnisse für das gesamte Schuljahr 2020/21 werden zur Bildung der beiden Halbjahresergebnisse 11/1 und 11/2 verwendet, die damit identisch sind.
  • In den Fächern Mathematik, BWR und IBV sowie Sozialwirtschaft und Recht wurden für das 2. Halbjahr bereits Ersatzprüfungen angesetzt. Sofern die Leistungen im 1. Halbjahr bereits erhoben wurden, ist diese Ersatzprüfung hinfällig. Andernfalls bleibt sie erhalten, es muss aber trotzdem eine weitere mündliche Note erbracht werden.

Möglichkeiten für Ersatzprüfungen

Schülerinnen und Schüler, die sich bei dieser Regelung benachteiligt fühlen, erhalten die Möglichkeit auf Antrag in allen Fächern der 11. Klasse eine Ersatzprüfung abzulegen.

  • Wer sich für eine Ersatzprüfung entscheidet, muss an dieser teilnehmen.
  • Das in der Prüfung erzielte Ergebnis ersetzt die Halbjahresergebnisse 11/1 und 11/2. Eine Wahlmöglichkeit für eine bessere Note besteht nicht.
  • Die Ersatzprüfungen für die 11. Klassen finden in der Zeit von 15.09.2021 bis 24.09.2021 statt.
  • Im Falle von Ersatzprüfungen werden die entsprechenden Jahreszeugnisse erst nach Feststellung der Ergebnisse ausgegeben.
  • SuS der Vorklassen FOS oder BOS, die den Notenschnitt für eine Aufnahme in die nächste Jahrgangsstufe (FOS11 oder BOS12) nicht erreicht haben, können an einer Ersatzprüfung teilnehmen. Diese Ersatzprüfung findet am Ende dieses Schuljahres statt.

Probezeitentscheidung für SuS der 11. Klassen

  • Die Probezeitentscheidung wird auf der Basis der bis Freitag, 05. März 2021 vorliegenden Leistungen getroffen.
  • Sollten die bisher vorliegenden Leistungen es erheblich erschweren, eine Probezeitentscheidung zu treffen, dann kann die Probezeit um bis zu drei Monate verlängert werden.

Fachpraktische Ausbildung

Für den Bereich der fachpraktischen Ausbildung müssen im Unterschied zu den Pflicht- und Wahlpflichtfächern der Jahrgangsstufe 11 für die Halbjahre 11/1 und 11/2 gesonderte Halbjahresleistungen erbracht werden.