Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen (GER)
Der Grad der Beherrschung einer Fremdsprache kann mit dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) bestimmt werden. Dieser hilft bei der Einordnung der Sprachkenntnisse sowohl zum Zwecke der Selbsteinschätzung, als auch zur Bescheinigung von erbrachten Leistungen in Zeugnissen.
Weitere Informationen zum GER auf den Seiten der Europäischen Union.
Erreichbare Niveaustufen an der FOSBOS
Ausweisung der GER-Niveaustufe im Zeugnis
Die jeweilige Niveaustufe wird nur ausgewiesen, wenn jeweils mindestens 4 Punkte erreicht werden:
im Halbjahresergebnis (HJE) 12/2 bzw. 13/2 oder im Prüfungsergebnis (PE)
UND
in einem fiktiven Gesamtergebnis (GE), bei dem alle einbringungsfähigen HJE zählen, d.h. ohne Streichung