Der Unterrichtsbetrieb unterliegt aufgrund der Hygienemaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie bestimmten Einschränkungen.

Auf dieser Seite stellen wir laufend aktualisiert alle Informationen zur Verfügung und beantworten häufige Fragen.

Informationen des Kultusministeriums

Das Kultusministerium stellt laufend aktuelle Informationen bereit.

Das Hygienekonzept im Detail

Grundsätzliche Hygienemaßnahmen

Personen, die

  • mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende Symptome aufweisen oder
  • die einer Quarantänemaßnahme unterliegen
  • die Krankheits- und Erkältungssymptome haben

dürfen die Schule nicht betreten.

Persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen

  • regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden)
  • Abstand halten (mindestens 1,5 m). Eine Ausnahme gilt während des Unterrichts. Hier sind die Schutzmaßnahmen während des Unterrichts (siehe unten) zu beachten.
  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
  • Verzicht auf Körperkontakt (z. B. persönliche Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln)
  • Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund

Maskenpflicht im Unterricht und auf dem Schulgelände

Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske) ist bis auf weiteres grundsätzlich für alle Personen (Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Externe) innerhalb des Schulgebäudes und auch während des Unterrichts verpflichtend. Um die Ansteckungsgefahr außerhalb der Unterrichtsräume zu minimieren, müssen ab sofort im gesamten Schulgebäude FFP2-Masken getragen werden. Während des Unterrichts können in den Klassenräumen weiterhin die medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske) getragen werden.

Ausnahmen gelten

  • während der Nahrungsaufnahme, insbesondere in den Pausenzeiten, wenn der Mindestabstand von 1,5m zueinander eingehalten wird.
  • während der Lüftungspausen im Klassenzimmer kann die Maske kurzeitig abgesetzt werden.
  • für Personen, die aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich oder unzumutbar ist.

Raumhygiene

Es ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Mindestens alle 45 Minuten und je nach CO2-Konzentration ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten (mindestens 5 Minuten) vorzunehmen. Die Lehrkräfte achten auf die Einhaltung der Lüftungsregelung.

Hygiene im Sanitärbereich

Ansammlungen von Personen im Sanitärbereich sind zu vermeiden. Deshalb dürfen die Sanitärräume der Schülerinnen und Schüler nur von höchstens 6 Personen gleichzeitig benutzt werden. In allen Sanitärräumen befinden sich Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher. In den Eingangsbereichen und im Obergeschoss sind Desinfektionsspender angebracht. An allen Reinigungs- und Desinfektionsstellen weisen Anleitungen auf eine sachgemäße Reinigung hin.

Unterricht

Partner- und Gruppenarbeiten sind weiterhin möglich. Es ist auf eine möglichst konstante Gruppenzusammensetzung zu achten. Zur besseren Nachverfolgung von Infektionskontakten ist für jede Klasse und für die klassengemischten Unterrichte (Religion, Wahlpflichtfach, Förderunterrichte) ein Sitzplan zu erstellen. Dieser Sitzplan ist verbindlich einzuhalten.

Sportunterricht

Sportunterricht findet weiterhin statt. Während des Sports ist keine MNB/MNS erforderlich. Es ist nachdrücklich auf einen möglichst großen Abstand und eine kontaktfreie Sportausübung zu achten.

Musikunterricht

Musikunterricht betrifft an unserer Schule lediglich die 11. Klassen in der Ausbildungsrichtung Sozialwesen im Rahmen der fachpraktischen Vertiefung. Aufgrund des gegenwärtigen hohen Infektionsstandes ist auf Gesang und die Verwendung von Blasinstrumenten im Unterricht zu verzichten.

Pausen

In den Pausenzeiten ist der Aufenthalt außerhalb der Klassenzimmer gestattet. Auf die Einhaltung des Mindestabstands ist weiterhin zu achten. Die Bildung von Sitzgruppen in der Aula, auch von Schüler:innen aus derselben Klasse, ist nicht erlaubt.

Wege-Leit-System

Im gesamten Schulgebäude sind Hinweisschilder angebracht, die von den Schülerinnen und Schülern sowie von allen Lehrkräften zu beachten sind. Die schmalen Treppenauf- und -abgänge im östlichen Gebäudebereich und die Eingangstüren dürfen nur in der vorgegebenen Richtung benutzt werden. Auf den Schulgängen gilt das Rechtsverkehr-Gebot. Auf dem Weg zum Schulgebäude und in den Unterricht, beim Verlassen der Schule und des Schulgeländes sowie bei Begegnungen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,5 m immer eingehalten wird.

Pausenverkauf, Essensausgabe und Mensabetrieb

Pausenverkauf, Essensausgabe und Mensabetrieb ist möglich, sofern gewährleistet ist, dass das Abstandsgebot von 1,5 m im Bistroraum zwischen den Personen eingehalten wird. Das ausgeschilderte Wegeleitsystem ist einzuhalten! Das Mittagessen darf unter Einhaltung der Abstandsregelungen in der Aula eingenommen werden.

Unterrichtsteilnahme nur mit negativem Testergebnis

Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur erlaubt, wenn Schülerinnen und Schüler ein aktuelles, negatives Covid-19-Testergebnis vorlegen können. Die Selbsttestungen finden am Montag, Mittwoch und Freitag vor Unterrichtsbeginn statt. Zweifach geimpfte sowie genesene Personen sind davon befreit.

Schulbesuch bei Krankheitssymptomen

siehe Merkblatt zum Umgang mit Erkältungssymptomen