Derzeit gibt es keine spezifischen Einschränkungen zu beachten.

Um den Arbeitsschutz, z.B. bei schwangeren Lehrkräften, zu gewährleisten, müssen meldepflichtige Krankheiten umgehend dem Sekretariat gemeldet werden, z.B. Sars-Cov-2, Masern, Mumps, Röteln, Influenza.